
Studienordnung des Studienfaches Informatik für den Studiengang mit dem Abschluß Diplom in Informatik (Dipl.--Inform.)
des Fachbereichs I --- Mathematisch--Naturwissenschaftliche Fakultät --- der Rheinisch--Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit der Diplomprüfungsordnung in Informatik, beschlossen vom Fachbereich I --- Mathematisch--Naturwissenschaftliche Fakultät --- am 26.4.
und 8.11.1989 und dem Senat der RWTH Aachen am 29.6.
und 7.12.1989, genehmigt durch den Erlaß des Ministers/der Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein--Westfalen vom 9.8.1989 --- II A 6--8140.21.
§ 1:
Ausbildungsziel
§ 2:
Zugangsvoraussetzungen
§ 3:
Wünschenswerte Studienvoraussetzungen
§ 4:
Vorbereitungskurse
§ 5:
Studienberatung, Förderung
§ 6:
Studienwechsel, Hochschulwechsel
§ 7:
Ausbildungsziel des Grundstudiums
§ 8:
Studienverlaufsplan
§ 9:
Informatik I
§ 10:
Informatik II
§ 11:
Mathematik I
§ 12:
Mathematik II
§ 13:
Nebenfach
§ 14:
Bescheinigungen
§ 15:
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 16:
Diplom--Vorprüfung
§ 17:
Prüfungsfächer der Diplom--Vorprüfung
§ 18:
Ausbildungsziel des Hauptstudiums
§ 19:
Studienverlaufsplan und Prüfungsinhalte
§ 20:
Nebenfach
§ 21:
Seminare
§ 22:
Informatik--Kolloquium
§ 23:
Diplomarbeit
§ 24:
Anrechnung von Studienleistungen und Vorprüfungen
§ 25:
Diplomprüfung
§ 26:
Prüfungsfächer der Diplomprüfung
§ 27:
Promotion, Zusatzstudium
§ 28:
Inkrafttreten
§ 29:
Übergangsbestimmungen
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Das Studium soll dem Absolventen/der Absolventin die in der Diplomprüfungsordnung für Informatik (DPO Informatik) geforderten gründlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Informatik vermitteln und ihn/sie in die Lage versetzen, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. Das Studium der Informatik mit dem Abschluß Diplom in Informatik bereitet auf Tätigkeitsbereiche des Informatikers/der Informatikerin in Industrie, Forschungsinstituten und öffentlichen Einrichtungen vor. Zu den Merkmalen dieser Tätigkeitsbereiche gehören die Entwicklung und Anwendung von Theorien, die Konstruktion von Systemen und experimentelles Arbeiten. In einem Teilgebiet der Informatik werden von dem Kandidaten/der Kandidatin vertiefte Kenntnisse erwartet. In einem Nebenfach werden die Verbindungen zu den Anwendungen der Informatik hergestellt.
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Durch das Studium soll dem Studenten/der Studentin die Möglichkeit eröffnet werden, unter Berücksichtigung sich ändernder Anforderungen in der Berufswelt die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu erwerben, daß er/sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnis und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird. Das Studium der Informatik dauert in der Regel 9 Semester.
Zugangsvoraussetzung zum Studium der Informatik ist die Hochschulreife. Anfragen nach Bewerbungsmodalitäten und Fristen sind etwa 5 Monate vor Beginn des Studiums an das Studentensekretariat der Hochschule (Anhang) zu richten. Weitere studienfachspezifische Voraussetzungen bestehen nicht.
Die fachliche Qualifikation zum Studium der Informatik ist für den Anfänger/die Anfängerin schwer zu beurteilen. Schulische Vorbildung und Leistungen sind nach allen Erfahrungen zwar wichtige, jedoch nicht alleinige Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung eines Informatikstudiums. Es sollten darüber hinaus ausgeprägtes Vorstellungsvermögen, mathematische Abstraktionsfähigkeit und Interesse an algorithmischen und logischen Fragestellungen bestehen. Vorkenntnisse über Programmierung sind nützlich, sollten aber nicht überbewertet werden. Kenntnisse der englischen Sprache sind für ein erfolgreiches Studium der Informatik unerläßlich, da die englische Sprache das überwiegende Kommunikationsmittel in der Fachliteratur, auf Kongressen und bei der Pflege internationaler Kontakte ist.
Soweit für Studienanfänger/Studienanfängerinnen vor Beginn des Studiums Mathematik--Vorbereitungskurse in Aachen abgehalten werden, erteilt darüber das Staatliche Prüfungsamt Aachen (Anhang) Auskunft.
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Die Beratung in Fach- und Prüfungsfragen führt der Fachstudienberater/die Fachstudienberaterin für Informatik durch (Anhang).
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Zu Beginn jedes Semesters finden Informationsveranstaltungen für Studienanfänger/ Studienanfängerinnen, Studierende des Grundstudiums und des Hauptstudiums statt. Diese Veranstaltungen werden durch besonderen Aushang angekündigt.
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Auskünfte und Beratung in allgemeinen und fachüberschreitenden Fragen erteilt die Zentrale Studienberatung (Anhang).
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Für Ausländer/Ausländerinnen erteilt das Akademische Auslandsamt (Anhang) allgemeine Auskünfte.
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Auskünfte über Förderung erteilt das Studentenwerk (Anhang).
Bei der Fortsetzung des an einer anderen Hochschule begonnenen Informatikstudiums an der RWTH Aachen sollte der Fachstudienberater/die Fachstudienberaterin (Anhang) aufgesucht werden. Auskünfte über evtl. bestehende Studienzugangsbestimmungen werden vom Studentensekretariat erteilt. Die Diplom-Vorprüfung und entsprechende Prüfungen sowie einzelne Prüfungsleistungen an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in demselben Studiengang werden von Amts wegen angerechnet. In anderen Fällen kann der Prüfungsausschuß über die Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden (siehe § 15
und
§ 24
). Ausländer/Ausländerinnen müssen sich außerdem rechtzeitig an das Akademische Auslandsamt (Anhang) wenden.
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Das Grundstudium erstreckt sich auf die Gebiete der fünf folgenden Prüfungsfächer der Diplom--Vorprüfung (
§ 11
, Abs. 2 DPO Informatik):
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Informatik I
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Informatik II
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Mathematik I
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Mathematik II
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Nebenfach Elektrotechnik oder Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik oder Physik.
Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann als Nebenfach ein anderes auf Informatik bezogenes Fach aus dem Bereich der an der RWTH vertretenen Prüfungsfächer gewählt werden.
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Im Grundstudium soll sich der Student/die Studentin die erforderlichen allgemeinen Fachgrundlagen aneignen, um das anschließende Hauptstudium mit Erfolg betreiben zu können. Wesentliche Bedeutung für ein erfolgreiches Grundstudium hat die intensive Beteiligung an den Übungen und den Praktika. Diese Veranstaltungen sind für den Studenten/die Studentin die erste Kontrolle, ob er/sie die notwendige Eignung für das Studienfach Informatik besitzt. Anfängliche Schwierigkeiten deuten jedoch nicht unbedingt auf mangelnde Eignung hin. In Zweifelsfällen sollte sich der Student/die Studentin an einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin der Informatik oder den Fachstudienberater/die Fachstudienberaterin wenden.
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Zur Vertiefung der im Grundstudium gebotenen Stoffgebiete ist neben dem Besuch der Vorlesungen und Übungen das Studium von geeigneten Lehrbüchern unabdingbar. Solche Literatur wird von den Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen angegeben.
Das Grundstudium dauert normalerweise mindestens 4 Semester. In der Anlage ist der Studienverlaufsplan für das Grundstudium dargestellt. Nach diesem Plan beginnt das Studium im Wintersemester. Die hier dargestellte Zeitplanung ist nicht verbindlich.
Je nach Wahl des Nebenfachs (§ 7
Abs. 1) sind unterschiedliche Lehrveranstaltungen zu besuchen, woraus sich auch unterschiedliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung ergeben. Für die Nebenfächer Elekrotechnik, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik und Physik sind diese in der Anlage angegeben. Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen sowie die zu erbringenden Leistungen in einem anderen, vom Prüfungsausschuß genehmigten Nebenfach werden im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses Nebenfaches vom Prüfungausschuß festgelegt.
Die in den § 9
und
§ 10
sowie
§ 21
vorgesehenen Bescheinigungen setzen in der Regel die ausreichende Beurteilung einer oder mehrerer Leistungen wie etwa schriftliche Hausarbeiten, aktive Mitarbeit in den Übungsgruppen, Durchführung und Auswertung von Experimenten, Kolloquien voraus. Bei Beginn jeder Lehrveranstaltung, für die eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt werden kann, gibt der/die verantwortliche Hochschullehrer/Hochschullehrerin bekannt, welche Leistungen zu erbringen sind.
Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen gibt § 7
der DPO Informatik Auskunft.
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Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab.
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Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung bzw. der einzelnen Prüfungen ist beim Zentralen Prüfungsamt (Anhang) zu stellen. Die Termine für die Anmeldung werden durch Aushang angekündigt. Weitere Einzelheiten der Diplom-Vorprüfung sind durch die
§ 9
bis
§ 16
der DPO Informatik geregelt.
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Prüfungen im Rahmen der Diplom-Vorprüfung können frühestens nach dem zweiten Semester abgelegt werden.
Die Diplom--Vorprüfung erfolgt gemäß § 9
bis
§ 16
der DPO Informatik über die Stoffgebiete der in den
§ 9
bis
§ 13
dieser Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen.
Das Hauptstudium dauert in der Regel mindestens 5 Semester. Im Hauptstudium soll der Student/die Studentin das Studium der Grundlagen der Informatik fortsetzen und in Teilgebieten der Informatik vertiefte Kenntnisse erwerben. Hierbei sind sowohl Gebiete der Theoretischen Informatik (wie z.B.: Formale Sprachen, Komplexitätstheorie, Algorithmen, Deduktionssysteme) als auch der Praktischen Informatik (wie z.B.: Betriebssysteme, Compilerbau, Datenbanksysteme, Künstliche Intelligenz, Softwaretechnik) zu berücksichtigen. In einem Vertiefungsfach kann der Student/die Studentin in weitem Rahmen sein/ihr Studium selbst gestalten. Das Studium im Nebenfach soll dem Studenten/der Studentin die Fähigkeit vermitteln, Verbindungen mit benachbarten Wissenschaften oder Anwendungsbereichen herzustellen. Die Diplomarbeit ist wesentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung und soll dazu führen, daß der/die Studierende Probleme der Informatik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden mit Erfolg bearbeiten kann.
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Da in der DPO Informatik keine von allen Studierenden der Informatik zu absolvierenden Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums vorgesehen sind, kann nur eine grobe Aufteilung nach Semesterwochenstunden (Anlage) angegeben werden. In den Prüfungsfächern Informatik I (Theoretische Informatik) und Informatik II (Praktische Informatik) ist je ein Seminarschein zu erwerben.
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Die mündlichen Fachprüfungen der Diplomprüfung im Bereich der Informatik beziehen sich auf folgende Gebiete:
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Informatik I (Theoretische Informatik). Geprüft werden drei Gebiete, wobei die zugrundegelegten Vorlesungen 12 SWS umfassen und zwei der Vorlesungen Kernvorlesungen der Theoretischen Informatik sind.
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Informatik II (Praktische Informatik). Geprüft werden drei Gebiete, wobei die zugrundegelegten Vorlesungen 12 SWS umfassen und zwei der Vorlesungen Kernvorlesungen der Praktischen Informatik sind.
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Informatik III (Vertiefungsbereich). Geprüft werden drei Gebiete, wobei die zugrundegelegten Vorlesungen 12 SWS umfassen und einen thematischen Zusammenhang erkennen lassen. Hierzu können sowohl Kern- als auch andere Vorlesungen ausgewählt werden. Ein Titel, der den gewählten Vertiefungsbereich adäquat beschreibt, wird vom Prüfer vor Anmeldung zur Prüfung festgelegt und später im Zeugnis vermerkt.
Eine Vorlesung darf Prüfungsgegenstand höchstens einer Prüfung sein. Nach Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin können in besonderen Fällen Prüfungsgebiete auch anders festgelegt werden als durch bestimmte Vorlesungen. Die gewählten Prüfungsgebiete werden im Prüfungsverfahren aktenkundig gemacht und können dem Kandidaten/der Kandidatin schriftlich bestätigt werden.
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Der Student/die Studentin sollte sich frühzeitig nach der Diplom-Vorprüfung durch persönliche Kontaktaufnahme mit Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen über mögliche Studienschwerpunkte und über die jeweiligen Voraussetzungen für die Anfertigung einer Diplomarbeit informieren.
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Das Nebenfach gemäß
§ 18
Abs. 2 der DPO Informatik sollte nach
§ 19
Vorlesungen, Übungen und Seminare (
§ 21
) von mindestens 12 Semesterwochenstunden umfassen. Die Teilnahme an einer Übung oder einem Praktikum oder einem Seminar des Nebenfaches wird empfohlen.
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Das Nebenfach kann nach
§ 11
Abs.2,4 der DPO Informatik aus den folgenden Gebieten gewählt werden:
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Elektrotechnik,
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Wirtschaftswissenschaften,
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Mathematik,
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Physik.
Der Prüfungsausschuß kann auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin auch ein anderes auf Informatik bezogenes Fach aus dem Bereich der an der RWTH Aachen vertretenen Prüfungsfächer zulassen. Anträge hierzu sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (Anhang) zu richten. Wird bei der Diplom-Hauptprüfung ein anderes Nebenfach als das der Diplom-Vorprüfung gewählt, so sind in der Regel alle Scheine des Nebenfachstudienganges vorzulegen. Im einzelnen legt der Prüfungsausschuß die Leistungen fest.
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Bei der Auswahl des Nebenfaches kann der Fachstudienberater/die Fachstudienberaterin (Anhang) behilflich sein. Soll das Nebenfach im Zusammenhang mit der geplanten Arbeitsrichtung in der Diplomarbeit stehen, so wird die vorherige Beratung durch den zuständigen Hochschullehrer/die zuständige Hochschullehrerin der Informatik dringend empfohlen.
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Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist die Vorlage von Bescheinigungen (
§ 14
) über die erfolgreiche Teilnahme an je einem Seminar aus den Gebieten der Informatik I (Theoretische Informatik) und der Informatik II (Praktische Informatik) erforderlich.
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Die Seminare haben im Rahmen des Studiums eine zentrale Bedeutung. Sie dienen der Aneignung und Präsentation aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Darüberhinaus können sie zur Vorbereitung der Anfertigung der Diplomarbeit dienen im Sinne einer Einarbeitung in ausgewählte Stoffgebiete der Informatik.
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Zu den Seminaren ist eine Anmeldung erforderlich, die in der Regel gegen Ende der Vorlesungszeit des davorliegenden Semesters erfolgen soll. Termin und Ort für die Anmeldung werden durch besonderen Aushang in den Instituten bzw. Lehrstühlen der Informatik bekanntgegeben. Im allgemeinen findet eine Vorbesprechung statt, auf der Einzelheiten bzgl. der Durchführung des Seminars zu erfahren sind.
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Die in Absatz 1 vorgesehene Bescheinigung setzt in der Regel die ausreichende Beurteilung eines Vortrags von normalerweise eineinhalb Stunden und einer schriftlichen Ausarbeitung dieses Themas voraus. Außerdem wird der regelmäßige Besuch der Vortragsveranstaltungen vorausgesetzt.
In jedem Semester findet in der Regel einmal wöchentlich ein Informatik-Kolloquium statt, in welchem Wissenschaftler über aktuelle Themen der Informatik vortragen. Der Besuch dieser Veranstaltungen wird für die letzten Studiensemester dringend empfohlen.
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Da die Diplomarbeit häufig Kenntnisse aus speziellen Vorlesungen voraussetzt, ist es nützlich, wenn der Student/die Studentin sich frühzeitig über die verschiedenen Themengebiete der Informatik orientiert.
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Die Diplomarbeit kann von jedem Professor/jeder Professorin oder jedem/jeder Habilitierten, der/die in der Ausbildung im Fach Informatik in der Mathematisch--Naturwissenschaftlichen Fakultät oder der Fakultät für Elektrotechnik der RWTH Aachen tätig ist, ausgegeben und betreut werden. Soll die Diplomarbeit von einem/einer anderen in Forschung und Lehre tätigen Professor/Professorin ausgegeben und betreut werden oder in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Dem Kandidaten/ der Kandidatin ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema der Diplomarbeit zu machen. Im übrigen wird auf die
§ 19
und
§ 20
der DPO Informatik verwiesen.
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Über die Anrechnung von Studienleistungen an anderen wissenschaftlichen Hochschulen entscheidet der Prüfungsausschuß (
§ 7
der DPO Informatik); Anträge hierzu sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Informatik (Anhang) zu richten.
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Die bestandene Diplom-Vorprüfung in Informatik an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes wird angerechnet.
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Über die Anrechnung von anderen Prüfungen entscheidet der Prüfungsausschuß (
§ 7
der DPO Informatik). Anträge hierzu sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Informatik (Anhang) zu richten.
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Im übrigen gilt
§ 7
der DPO Informatik.
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Das Hauptstudium schließt mit der Diplomprüfung ab.
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Der Antrag auf Zulassung ist beim Zentralen Prüfungsamt (Anhang) zu stellen.
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Der Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen beträgt drei Monate. Pro Jahr gibt es vier Prüfungszeiträume:
vom 15. Januar bis 14. April,
vom 15. April bis 14. Juli,
vom 15. Juli bis 14. Oktober,
vom 15. Oktober bis 14. Januar.
Die Diplomarbeit kann vor oder nach den mündlichen Prüfungen angefertigt werden. Weitere Einzelheiten der Diplomprüfung sind durch die
§ 17
bis
§ 24
der DPO Informatik geregelt.
Die Diplomprüfung erstreckt sich gemäß § 18
der DPO Informatik auf die Stoffgebiete Informatik I (Theoretische Informatik), Informatik II (Praktische Informatik) sowie Informatik III (Vertiefungsbereich) und das Nebenfach. Über die zu prüfenden Stoffgebiete in den Prüfungen ist mit dem Prüfer/der Prüferin rechtzeitig Rücksprache zu nehmen.
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät besteht für Diplom--Informatiker/Diplom--Informatikerinnen die Möglichkeit der Promotion in Informatik. Einzelheiten sind der Promotionsordnung zu entnehmen. Diplom-Informatiker/Diplom-Informatikerinnen können auf Antrag an Zusatzstudiengängen teilnehmen, wie z.B. Operations Research und Wirtschaftsingenieurwesen. Einzelheiten sind den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen |
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Die Studienordnung tritt mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen in Kraft.
Für diese Studienordnung gelten die Übergangsbestimmungen des § 30
der DPO Informatik entsprechend.
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Anlage zur Studienordnung des Studienfaches Informatik: Studienplan für den Diplomstudiengang Informatik |
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Erster Studienabschnitt
Informatik I
1.Semester:
Programmierung (V4,Ü2)
2.Semester:
Datenstrukturen (V4,Ü2)
4.Semester:
Softwarepraktikum (3. oder 4. Sem.) (V--,Ü3)
4.Semester:
Grundzüge d. Theoretischen Informatik (V4,Ü2)
Informatik II
2.Semester:
Rechnerstrukturen (V3,Ü2)
3.Semester:
Systemprogrammierung (V3,Ü2)
1.Semester:
Elektron. Grundlagen f. Informatiker I (Grundgebiete d. Elektrotechnik I) (V2,Ü2)
4.Semester:
Hardwarepraktikum (V--,Ü3)
Mathematik I
1.Semester:
Analysis f. Informatiker (V4,Ü2)
2.Semester:
Differentialgleichungen u. Numerik (V3,Ü1) «1»
4.Semester:
Wahrscheinlichkeitstheorie u. Statistik (V3,Ü1) «1»
Mathematik II
1.Semester:
Lineare Algebra I (V4,Ü2)
2.Semester:
Diskrete Strukturen (V4,Ü2) «2»
3.Semester:
Mathematische Logik (V3,Ü1) «2»
Zusätzlich empfohlen
Eine Veranstaltung über Informatik und Gesellschaft, Proseminar.
Mathematik
3.Semester:
Algebra I (V4,Ü2) «2»
3.Semester:
Analysis III/Analysis IV (im 4. Semester) (V4,Ü2)
3.Semester:
Funktionenth. oder Num. Analysis III (V4,Ü2) «2»
Weitere Vorl. a. d. angew. Math. (V,Ü)
Physik
1.Semester:
Physik I (f. Phys. u. Lehramtskand.) (V4,Ü2) «1»
2.Semester:
Physik II (f. Phys. u. Lehramtskand.) (V4,Ü2) «3»
3.Semester:
Physik II (f. Phys. u. Lehramtskand.) (V4,Ü2) «3»
4.Semester:
Physikalisches Praktikum (f. Inform.) (V--,Ü4)
Elektrotechnik
2.Semester:
Elektrotechnik II (V4,Ü2)
4.Semester:
Elektrotechnisches Praktikum III (V--,Ü3)
4.Semester:
Elektrotechnik IV (V4,Ü--) «1»
Wirtschaftswissenschaften
1.Semester:
Buchhaltung u. Abschluß (V1,Ü2) «1»
1.Semester:
Einführung i. d. Betriebswirtschaftslehre (V2,Ü--)
2.Semester:
Kostenrechnung (V2,Ü2)
3.Semester:
Grundz. d. Produktionswirtsch. (V2,Ü--)
3.Semester:
Bilanzen (V2,Ü--)
4.Semester:
Grundzüge d. Absatzwirtschaft (V2,Ü--)
Eine weitere betriebswirtschaftliche übung aus obigem Fächerkatalog, außer Buchhaltung (V,Ü)
«1» Schein nicht erforderlich.
«2» Siehe Erläuterungen in der Studienordnung
«3» Wahlweise einer der beiden Scheine
Erläuterungen
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zu Mathematik II (Übungsscheine über Diskrete Strukturen und Mathematische Logik):
Ist das Prüfungsgebiet in der Diplom-Vorprüfung Lineare Algebra, so ist für die Diplom-Vorprüfung einer der Übungsscheine über Diskrete Strukturen, Mathematische Logik erforderlich; zur Diplomprüfung sind beide Scheine vorzulegen. Ist das Prüfungsgebiet in der Diplom-Vorprüfung Diskrete Strukturen, so genügt der Übungsschein über Mathematische Logik. Ist das Prüfungsgebiet in der Diplom-Vorprüfung Mathematische Logik, so genügt der Übungsschein über Diskrete Strukturen.
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zum Nebenfach Mathematik:
Zur Diplom-Vorprüfung ist einer der beiden Übungsscheine Algebra, Funktionentheorie, Numerische Analysis III erforderlich; zur Diplomprüfung ist der Übungsschein Algebra und einer der Scheine Funktionentheorie, Numerische Analysis III vorzulegen.
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zum Nebenfach Physik:
Es ist neben dem Schein über das Physikalische Praktikum einer der Übungsscheine Physik II, Physik III erforderlich.
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zum Nebenfach Wirtschaftswissenschaften:
Der Kurs in Buchhaltung I findet nach dem Wintersemester als Blockkurs statt und ist Voraussetzung für die Vorlesungen Kostenrechnung und Bilanzen.
Zweiter Studienabschnitt
Um eine genügend breit angelegte Fachkenntnis zu erreichen, sollen in den vier Fächern der Diplomprüfung
Informatik I (Theoretische Informatik)
Informatik II (Praktische Informatik)
Informatik III (Vertiefungsbereich)
Nebenfach
Lehrveranstaltungen im Umfang von 80 Semesterwochenstunden besucht werden. Die Anzahl der auf ein Fach entfallenden Semesterwochenstunden (Vorlesungen mit Übungen) soll nicht kleiner sein als 12. Als Anhaltspunkt diene die folgende Aufgliederung:
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Theoretische Informatik (12 SWS)
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Praktische Informatik (12 SWS)
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Vertiefungsbereich (12 SWS)
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2 Seminare (4 SWS)
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Praktikum (4 SWS)
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weitere Vorlesungen nach freier Wahl (ca.
16 SWS)
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Nebenfach (20 SWS).
Hinzu kommt die Diplomarbeit (6 Monate).
Der Prüfer bescheinigt gegebenenfalls die Zuordnung eines Seminarscheins zur Theoretischen bzw. Praktischen Informatik. Über die möglichen Prüfer in den Gebieten Informatik I--III informieren (jeweils aktualisierte) Aushänge des DPA Informatik.
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
52056 Aachen
Tel: 0241/80-1
http://www.rwth-aachen.de
Prof. Dr. B. Vöcking
Lehrstuhl für Informatik 1, Ahornstr. 55, 52074 Aachen
Tel: 80-21100
Email:voecking@cs.rwth-aachen.de
Prof. Dr. B. Rumpe
Lehrstuhl für Informatik 3, Ahornstr. 55, 52074 Aachen
Tel: 80-21300
Email:rumpe@se-rwth.de
Prof. Dr.Ir. J.-P. Katoen
Lehrstuhl für Informatik 2, Ahornstr. 55, 52074 Aachen
Tel: 80-21200
Email:bpa@informatik.rwth-aachen.de
Dr. Ralf Schlüter
Ahornstr. 55Raum: 6125b
Tel: 0241-80-21022
Ansonsten: Anmeldung über die WWW-Seite der Studienberatung (s.u.)
Email:bachelor@informatik.rwth-aachen.de
http://studienberatung.informatik.rwth-aachen.de/termin-grundstudium.html
Dipl.-Inform. Dipl. Inform. Dominik Sibbing
Ahornstr. 55Raum: 6304
Tel: 0241-80-21814
Fax: 0241-80-22899
Ansonsten: Anmeldung über die WWW-Seite der Studienberatung (s.u.)
Email:master@informatik.rwth-aachen.de
http://studienberatung.informatik.rwth-aachen.de/termin-hauptstudium.html
Tim Seipold und Jan Kritzner
Lehrstuhl für Informatik 4, Ahornstr. 55Raum: 4106
Tel: 0241-80-21412
Email:astube@informatik.rwth-aachen.de
http://www-i4.informatik.rwth-aachen.de/ausland/index.html
Prof. Dr. H. Lichter
Lehr- und Forschungsgebiet Informatik 3, Ahornstr. 55, 52074 Aachen
Tel: 0241-80-21330
Email:lichter@informatik.rwth-aachen.de
http://www-lufgi3.informatik.rwth-aachen.de/
Dr. Alexander Ferrein
Informatik 5, RWTH Aachen, Ahornstr. 55, D-52056 Aachen
Tel: 80-215 34
Email:msc-pgn@informatik.rwth-aachen.de
http://www-i5.informatik.rwth-aachen.de/msc
Dr.-Ing. Jürgen Rapp
Informatik 4, RWTH Aachen, Ahornstr. 55, D-52056 Aachen
Tel: 80-21019
Email:rapp@i4.informatik.rwth-aachen.de
http://mi.b-it-center.de
Templergraben 83, 52062 Aachen
Tel: 80-4050/51
zur Vorlesungszeit: Mo,Di,Do,Fr 8.30-12.30 Uhr,Mo 15-16 Uhr, Mi 15-17.30 Uhr
Email:zsb@zhv.rwth-aachen.de
http://www.rwth-aachen.de/studienberatung
Fachschaft Mathematik/Physik/Informatik (Vertretung der Studierenden)
Ka rma nstr. 7, 3. Stock, 52062 Aachen
Tel: 80-94506
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr 12-14 Uhr
zur Vorlesungsfreienzeit: Di und Do 12-14 Uhr
Email:fs@fsmpi.rwth-aachen.de
http://www.fsmpi.rwth-aachen.de
Studentensekretariat (Einschreibung, Rückmeldung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation etc.)
Wüllnerstr. 1, 52062 Aachen
Tel: 80-94 214
zur Vorlesungszeit: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr und Mi 13-16 Uhr
Ansonsten: sowie nach Vereinbarung
Email:StudSek@zhv.rwth-aachen.de
http://www.rwth-aachen.de/aw/main/deutsch/Themen/Einrichtungen/Verwaltung/dezernat/ iz/abteilung/
Zentrales Prüfungsamt (Organisatorische Abwicklung von Diplom-Vor- und Diplomprüfungen)
Ansprechpartner für Vordiplomprüfungen: Dipl.-Verw.-Wirt Hermann-Josef Kuckartz
Tel: 80 - 94338
Fax: 80 - 92 376
Email:hermann.kuckartz@zhv.rwth-aachen.de
Ansprechpartner für Diplomprüfungen: Margot Bauens
Tel: 80 - 97061
Fax: 80 - 92 376
Email:zpa@zhv.rwth-aachen.de
Großes Hörsaalgebäude (Audimax), Ecke Wüllnerstr./Schinkelstr., 52062 Aachen
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr 10-12 Uhr, Do 14-15:30 Uhr
http://www.rwth-aachen.de/aw/main/deutsch/Themen/Einrichtungen/Verwaltung/dezernat/ ja/abteilung/
International Office (Studienaufenthalte im Ausland, Finanzierungsmöglichkeiten)
Ahornstr. 55, 52074 Aachen
Tel: 80-24125
zur Vorlesungszeit: Mo, Di, Do, Fr 10:00-12:30 Uhr
Ansonsten: nach Vereinbarung
Email:international@zhv.rwth-aachen.de
http://www.rwth-aachen.de/aw/main/deutsch/Themen/Einrichtungen/Verwaltung/ gs/dezernat/
Allgemeiner Studierendenausschuß (Hochschulpolitische Fragen, Rechts-, Sozial- und BAföG-Beratung, Zimmervermittlung etc.)
Turmstr. 3, 52072 Aachen
Tel: 80-93792
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr 10-14 Uhr
zur Vorlesungsfreienzeit: Di und Do 10-14 Uhr
Email:asta@asta.rwth-aachen.de
http://www.asta.rwth-aachen.de
Studentenwerk (Wohnheime)
Turmstr. 3, 52072 Aachen
Tel: 8884-400
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr 9:30-12:30 Uhr und Di, Do 14-15:30 Uhr
http://www.studentenwerk-aachen.de
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Turmstr. 3, 52072 Aachen
http://www.studentenwerk-aachen.de
Die Gleichstellungsbeauftragte der RWTH
Karmanstr. 9, 3. Etage, 52062 AachenRaum: Raum 314
Tel: 80-93576
zur Vorlesungszeit: Mo-Do 10.00 -12.00 Uhr
Email:Gleichstellungsbeauftragte@rwth-aachen.de
http://www.rwth-aachen.de/gsb
Hermann-Josef Kuckartz
Tel: 80 - 94338
Fax: 80 - 92 376
Email:hermann.kuckartz@zhv.rwth-aachen.de
Großes Hörsaalgebäude (Audimax), Ecke Wüllnerstr./Schinkelstr., 52062 Aachen
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr 10-12 Uhr, Do 14-15:30 Uhr
http://www.rwth-aachen.de/go/id/dgt/
Rechnerbetrieb Informatik
Ahornstr. 55, 52074 AachenRaum: 6U10 bis 6U10d
Tel: 0241/80-21030
Email:rbi-staff@informatik.rwth-aachen.de
http://www.informatik.rwth-aachen.de/rbi.html
Rechnerpool der Fachgruppe Informatik
Ahornstr. 55, 52074 AachenRaum: 4U13 bis 4U18, 6U07 und 6U09
Tel: 0241/80-21038
zur Vorlesungszeit: http://www.informatik.rwth-aachen.de/Pool/oeffnung.html
Bibliothek der Fachgruppe Informatik
Ahornstr. 55, 52074 AachenRaum: 4001-4007
Tel: 80-21025
zur Vorlesungszeit: Mo-Fr: 9.00-20.00
Email:biblio@informatik.rwth-aachen.de
http://www-bib.informatik.rwth-aachen.de
Hauptbibliothek
Templergraben 61, 52062 Aachen
Tel: 80-94445
http://www.bth.rwth-aachen.de
Lehrbuchsammlung
Wüllnerstr. 3, 52062 AachenRaum: 80-94496
zur Vorlesungszeit: Mo-Do 8:30-16:30 Uhr, Fr 8:30-14:00 Uhr
zur Vorlesungsfreienzeit: Mo-Fr 8:30-13:00 Uhr
Bibliothek der Fachgruppe Mathematik
Templergraben 55, 52062 Aachen
Tel: 80-94512
zur Vorlesungszeit: Mo-Do 8:15-12 und 13-17:30 Uhr, Fr 8:15-12 Uhr
Email:bibl@iram.rwth-aachen.de
http://www.iram.rwth-aachen.de/~bibl/indexd.html